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aev – Ihre Privatärztliche Verrechnungsstelle
Vertrauen Sie auf langjährige Erfahrungen: Seit knapp 100 Jahren beraten wir Kliniken, Ärzte, Zahnärzte und Medizinische Versorgungszentren – und bieten eine GOÄ-konforme Abrechnung der Privatliquidation im ambulanten und stationären Bereich an. Aktiv, engagiert, vertrauenswürdig.
Kostendämpfungspauschale
UncategorizedDie Regelungen zur Beihilfe sind in den verschiedenen Bundesländern sehr unterschiedlich. So verzichtet die Beihilfe des Bundes und weiterer Bundesländer (z.B. Bayern) auf die Beteiligung der Beihilfeberechtigten an den anfallenden Behandlungskosten durch die sogenannte Kostendämpfungspauschale. Hier wird die Beihilfe für jedes Kalenderjahr gekürzt. Ausschlaggebend hierfür ist das Ausstellungsdatum der Rechnung, nicht jedoch eine verspätete Rechnungsstellung oder die Dauer der Beihilfeberechtigung (gem. Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg).
Verschiedene Regelungen:
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Der Teufel steckt im Detail
UncategorizedBei der Abrechnung nach der GOÄ kommt es oft darauf an, genau auf die Leistungslegenden zu achten. Es ist ein Unterschied, ob eine Leistung einschließlich einer anderen Leistung erbracht werden muss oder gegebenenfalls eine andere Verrichtung einschließt.
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