Berechnung aufwändiger Hygienemaßnahmen (245 GOÄ analog)

Die Berechnung der Hygienepauschale nach 245a wurde bis zum 31.12.2020 verlängert.

Allerdings kann die 245a vom 01.10.2020 bis zum 31.12.2020 nur noch mit dem 1,0 fachen Satz berechnet werden.

Ebenso wurde der Geltungszeitraum der Abrechnungsempfehlung zu telemedizinischen Leistungen bis 31.12.2020 verlängert.

https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/gebuehrenordnung/erlaeuterungen-zu-den-abrechnungsempfehlungen-zur-berechnung-von-aerztlichen-leistungen-im-rahmen-der-covid-19-pandemie/