Berechnung der Hygienepauschale ab 01.01.2022

Die Berechnungsmöglichkeit der Hygienepauschale nach 245 analog endet am 31.12.2021.

Ab 01.01.2022 bis 31.03.2022 kann anstelle der GOÄ-Nr. 245 analog die GOÄ-Nr. 383 analog erhöhte Hygienemaßnahmen mit dem 2,3fachen Faktor abgerechnet werden.

https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/GOAE/2021-12-20_Gemeinsame_Analogabrechnungsempfehlung_Hygieneziffer.pdf