Hygienepauschale 2021
Die Berechnung der Hygienepauschale nach 245a wurde nun bis zum 31.03.2021 verlängert.
Weiterhin mit dem 1,0 fachen Satz
https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/gebuehrenordnung/erlaeuterungen-zu-den-abrechnungsempfehlungen-zur-berechnung-von-aerztlichen-leistungen-im-rahmen-der-covid-19-pandemie/