AeV Gesellschaft für Abrechnung
von Privatliquidationen AG
Götzstr. 11
80809 München
Telefon: 089 / 89 60 100
Telefax: 089 / 89 60 10-01
E-Mail: info(Dies hier ist das at Zeichen…..)aev.de
Internet: https://aev.de
Vorstand: Isabelle Berndt
Aufsichtsratsvorsitzende: Monika Reichel
Registergericht:
Amtsgericht München
Registernummer: HRB 221181
Rechtsdienstleistungsregister:
Aktenzeichen 371 E – M 1219
http://www.rechtsdienstleistungsregister.de
UStID-Nr.: DE 129 279 276
AeV Factoring GmbH
Götzstr. 11
80809 München
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Telefax: 089 / 89 60 10-01
E-Mail: info(Dies hier ist das at Zeichen…..)aev.de
Internet: https://aev.de
Geschäftsführung: Helga Müller, Isabelle Berndt
Registergericht:
Amtsgericht München
Registernummer: HRB 235748
UStID-Nr.: DE 314 313 034
Zuständige Aufsichtsbehörde für die Erbringung von Finanzdienstleistungen:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
BaFin-Zulassung 148935
Inhaltlich verantwortlich gemäß § 55 Abs. 2 RStV:
Isabelle Berndt, AeV, Götzstraße 11, 80809 München
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Pflichthinweis gem. Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV)
Alle Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsunternehmen gem. § 1, 1 b KWG sind durch die Institutsvergütungsverordnung verpflichtet, zumindest auf ihrer Internetseite Ausführungen zu ihren Vergütungssystemen zu veröffentlichen.
Aufgrund der Größe des Instituts sowie der Betrachtung der durchschnittlichen Bilanzsumme der letzten drei Jahre gehört die AeV Factoring GmbH nicht zu den bedeutenden Firmen gem. § 1 InstitutVergV.
Dementsprechend ist eine separate Risikoanalyse entbehrlich. Die §§ 5, 6 und 8 der InstitutVergV kommen daher nicht zur Anwendung.
Die Geschäftsführung und die Mitarbeiter erhalten eine Fixvergütung. Es kann eine ergebnis- und leistungsabhängige Vergütung (variable Vergütung) hinzukommen.
Die Grundvergütung (Fixgehalt) stellt die Grundversorgung der Mitarbeiter, entsprechend der jeweiligen Tätigkeit sicher und stellt eine langfristige Bindung der Mitarbeiter an unser Unternehmen zum Ziel. Eine signifikante Abhängigkeit der Mitarbeiter von einer etwaigen variablen Vergütung ist daher ausgeschlossen und Anreize für das Eingehen unverhältnismäßiger Risiken werden damit vermieden.
Die ergebnis- und leistungsabhängige Vergütung (variabler Vergütungsbestandteil) basiert auf dem Unternehmenserfolg.