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Impressum

AeV Gesellschaft für Abrechnung
von Privatliquidationen AG
Götzstr. 11
80809 München

Telefon: 089 / 89 60 100
Telefax: 089 / 89 60 10-01
E-Mail: info@aev.de
Internet: https://aev.de

Vorstand: Isabelle Berndt
Aufsichtsratsvorsitzende: Monika Reichel

Registergericht:
Amtsgericht München
Registernummer: HRB 221181

Rechtsdienstleistungsregister:
Aktenzeichen 371 E – M 1219
http://www.rechtsdienstleistungsregister.de

UStID-Nr.: DE 129 279 276

AeV Factoring GmbH
Götzstr. 11
80809 München

Telefon: 089 / 89 60 100
Telefax: 089 / 89 60 10-01
E-Mail: info@aev.de
Internet: https://aev.de

Geschäftsführung: Helga Müller, Isabelle Berndt

Registergericht:
Amtsgericht München
Registernummer: HRB 235748

UStID-Nr.: DE 314 313 034

Zuständige Aufsichtsbehörde für die Erbringung von Finanzdienstleistungen:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
BaFin-Zulassung 148935

Inhaltlich verantwortlich gemäß § 55 Abs. 2 RStV:
Isabelle Berndt, AeV, Götzstraße 11, 80809 München

Haftungshinweis:
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Pflichthinweis gem. Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV)
Alle Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsunternehmen gem. § 1, 1 b KWG sind durch die Institutsvergütungsverordnung verpflichtet, zumindest auf ihrer Internetseite Ausführungen zu ihren Vergütungssystemen zu veröffentlichen.
Aufgrund der Größe des Instituts sowie der Betrachtung der durchschnittlichen Bilanzsumme der letzten drei Jahre gehört die AeV Factoring GmbH nicht zu den bedeutenden Firmen gem. § 1 InstitutVergV.
Dementsprechend ist eine separate Risikoanalyse entbehrlich. Die §§ 5, 6 und 8 der InstitutVergV kommen daher nicht zur Anwendung.
Die Geschäftsführung und die Mitarbeiter erhalten eine Fixvergütung. Es kann eine ergebnis- und leistungsabhängige Vergütung (variable Vergütung) hinzukommen.
Die Grundvergütung (Fixgehalt) stellt die Grundversorgung der Mitarbeiter, entsprechend der jeweiligen Tätigkeit sicher und stellt eine langfristige Bindung der Mitarbeiter an unser Unternehmen zum Ziel. Eine signifikante Abhängigkeit der Mitarbeiter von einer etwaigen variablen Vergütung ist daher ausgeschlossen und Anreize für das Eingehen unverhältnismäßiger Risiken werden damit vermieden.
Die ergebnis- und leistungsabhängige Vergütung (variabler Vergütungsbestandteil) basiert auf dem Unternehmenserfolg.