Weitere Fragen?
Unser Kundenmanagement steht Ihnen gerne unter der Telefonnummer 089/ 89 60 100 zur Verfügung.
Warum arbeitet mein Arzt mit der aev zusammen?
Als Vertragspartner arbeiten wir mit Ihrem Arzt eng zusammen. Dabei übernehmen wir für Ihn die Abrechnung der Privatliquidationen. Mit der Übernahme von Verwaltungsaufgaben durch die aev gewinnt Ihr Arzt Zeit und kann sich intensiver der Patientenbehandlung und damit um Sie kümmern.
Die aev ist seit mehr als 90 Jahren als Abrechnunsgesellschaft tätig und verfügt über ein breites Spektrum an Fachwissen in diesem Aufgabenbereich. Konkret bedeutet das, dass Sie Ihre Rechnung von uns erhalten – selbstverständlich nach den Richtlinien Ihres Arztes. Denn: wie auch Ihr Arzt unterliegen wir den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und der ärztlichen Schweigepflicht.
Warum muss ich eine Einverständniserklärung ausfüllen?
Ihr Arzt unterliegt – genauso wie die aev – den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes gemäß § 5 und der Schweigepflicht gemäß § 203 Abs. 1 Nr. 6 StGB. Damit Ihr Arzt die Daten zur Bearbeitung an uns weitergeben darf, muss er aufgrund der rechtlichen Bestimmungen vor der Datenübermittlung Ihr Einverständnis einholen. Dies geschieht in der Regel durch ein von der aev angefertigtes Formular, das der Arzt Ihnen bei der Aufnahme Ihrer Patientendaten aushändigt. Es ist unser Selbstverständnis Ihre persönlichen Daten absolut vertrauenswürdig und unter den geltenden gesetzlichen Richtlinien zu behandeln.
Entstehen durch die Auslagerung der Abrechnung zusätzliche Kosten?
Durch die Auslagerung der Abrechnung Ihrer Pirvatliquidationen entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Darüber hinaus bietet Ihnen die aev Services, wie Teilzahlungsmöglichkeiten oder Zahlungsaufschübe an, die Sie in Ihrer finanziellen Planung unterstützen.
Kann ich über die aev meine Rechnung in Raten zahlen?
Nach Rücksprache mit Ihrem Arzt gibt es die Möglichkeit eine Teilzahlungsvereinbarung zur Begleichung Ihrer Rechnung abzuschließen. Diese sind in der Regel bis zu einer Laufzeit von 6 Monaten kostenfrei. Ab einer Laufzeit über 6 Monate können wir Ihnen attraktive Tilgunsangebote anbieten, die Sie in Ihrer finanziellen Planung entlasten.
Was kann ich tun, wenn keine vollständige Erstattung von meiner Versicherung getätigt wurde?
Zur Kontrolle und Überprüfung übersenden Sie uns bitte die Erstattungsmitteilung. Wir bearbeiten das Schreiben Ihrer Versicherung. Die Korrespondenz mit der Versicherung erhalten Sie in Form einer Abschrift. Dadurch schaffen wir Ihnen effizient einen Überblick bezüglich des Bearbeitungsvorgangs und Sorgen für einen besseren Informationsstand.
Wie lautet die Bankverbindung der aev?
Apobank
Kontoinhaber: aev Gesellschaft für Abrechnung von Privatliquidationen AG
BLZ: 30060601
Kontonummer: 5556996
BIC: DAAE-DE-DD-XXX
IBAN: DE27-3006-0601-0005-5569-96
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