
Privatabrechnung nach GOÄ
Eine GOÄ-konforme Abrechnung von Privatpatienten ist aufwendig, zeitraubend und erfordert ein hohes Maß an gebührenrechtlicher Kompetenz. Wir übernehmen Ihre Privatabrechnung und sorgen für einen schnellen, sicheren Zahlungseingang.
Unsere Leistungen
Abrechnungsqualität im Praxisalltag
Die rechtskonforme Erstellung von Privatabrechnungen nach der GOÄ ist die Voraussetzung für eine zuverlässige Geltendmachung Ihrer ärztlichen Leistungen. Im Praxisalltag kommt die Abrechnung oft jedoch zu kurz, weil die Behandlung der Patientinnen und Patienten und die tägliche Organisation im Focus stehen. Wir sichern Ihnen dauerhaft eine optimale GOÄ-Abrechnung.

Rechtskonforme Privatabrechnung
Von GOÄ-Privatabrechnungen über IgeL- und Selbstzahler-Leistungen bis zu zahlreichen weiteren Abrechnungsarten: Wir übernehmen und optimieren Ihren Abrechnungsprozess – inklusive Datentransfer, Rechnungsprüfung und Rechnungsversand.
Vereinfachung von Prozessen
Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung von Leistungsbögen und bieten Ihnen dabei eine individuelle Zusammenstellung der Abrechnungsziffern je Fachrichtung, um den Abrechnungsprozess so komfortabel wie möglich zu gestalten.
Gesicherte Liquidität
Wir verbuchen sämtliche Zahlungseingänge, übernehmen die Kontoverwaltung und überweisen Ihnen eingegangene Patientenzahlungen zu fixen monatlichen Terminen auf Ihr Konto. So können Sie sich auf einen regelmäßigen Geldeingang verlassen.
Gut zu wissen
Entlastung und Zeitgewinn
Wir übernehmen alle administrativen Aufgaben im Rahmen des Rechnungsversands und Sie haben mehr Zeit für das Wesentliche: die Behandlung Ihrer Privatpatientinnen und Patienten.
Kundenportal für einfache Abwicklung
Für eine sichere, verschlüsselte Übermittlung Ihrer Abrechnungsdaten nutzen Sie einfach unser digitales Kundenportal. Außerdem haben Sie so jederzeit Zugang zu allen benötigten Informationen.
Zeit- und Kostenersparnis
Die Kosten des gesamten Abrechnungsprozesses – einschließlich des Inkassos – belaufen sich auf rund 8 Prozent des Gesamtumsatzes einer Arztpraxis. Wir reduzieren Ihren Aufwand auf ca. 4-5 Prozent.
Rechtssicherheit
Von der Rechnungsstellung bis zum Forderungsmanagement: Mit unserer langjährigen Erfahrung ist der gesamte Abrechnungsprozess garantiert gesetzeskonform.
Gesicherte Liquidität
Ihre Rechnungen werden deutlich schneller beglichen. Das bedeutet für Sie: deutliche Liquiditätsvorteile, spürbar geringere Zinskosten bei Überziehung und somit ein deutliches Plus an Rentabilität.
Heiko Maas, ehem. Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz
Einfacher Ablauf
So läuft Ihre Privatabrechnung über uns ab
- Datentransfer:Wir überprüfen und optimieren die an uns übertragenen Daten und klären eventuelle Fragen.
- Rechnungsversand:Wir erstellen die GOÄ-konformen Rechnungen und versenden sie an Ihre Patientinnen und Patienten.
- Zahlungseingang & Forderungsmanagement:Der Patient oder die Patientin erhält die Rechnung und zahlt. Bleibt die Zahlung aus, folgt unser Forderungsmanagement, wenn Sie uns damit beauftragt haben.
- Auszahlung:Nach Eingang der Zahlung überweisen wir den Betrag zu den festgelegten monatlichen Terminen auf Ihr Konto.
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Häufig gestellte Fragen
Warum sollte ich eine Abrechnungsstelle mit der Privatabrechnung beauftragen?
Die Erstellung einer GOÄ-konformen Abrechnung ist der wichtigste Teil in der Geltendmachung von ärztlichen Leistungen bei Privatpatienten. Aus eigener Erfahrung wissen Sie, dass das Arbeitspensum in einer Arztpraxis oder Klinik sehr hoch ist: Dabei stehen die tägliche Organisation von Terminen und die Behandlungen im Vordergrund. Die Abrechnungen erfolgen leider meist nur nebenbei.
Überlassen Sie diese Arbeit einfach einen Spezialisten für Privatabrechungen wie der AeV – Deutschlands älteste Verrechnungsstelle. Wir bringen Ihnen eine spürbare Zeit- und Kostenersparnis, indem wir die GOÄ-Konformität sicherstellen, alle gebührenrechtlichen Spielräume ausschöpfen und den gesamten Abrechnungsprozess übernehmen und optimieren.
Welche Leistungen unterliegen der Privatabrechnung nach GOÄ?
Unter die Privatabrechnung fallen alle Leistungen, die nicht von einer gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Das betrifft sowohl Leistungen für Privatpatient:innen als auch Patient:innen, die bei gesetzlichen Krankenkasse versichert sind und individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) in Anspruch genommen haben. Die IGeL gehen über die normale Behandlung hinaus, werden von Krankenkassen daher nicht übernommen und somit über dem Patienten abgerechnet.
Es gibt jedoch noch weitere Möglichkeiten, dass Sie eine Privatrechnung stellen können:
- Der Patient oder die Patientin beim ersten Besuch im Quartal die elektronische Gesundheitskarte nicht vorweisen und reicht sie auch innerhalb von 10 Tagen nicht nach.
- Der Patient oder die Patientin wünscht eine Behandlung auf eigene Kosten. Dann sollten Sie darauf achten, dass er oder sie dies schriftlich bestätigt.
- Sie besitzen als Arzt keine Abrechnungsgenehmigung für die betreffende vertragsärztliche Leistung.
Wie wird ein Privatpatient oder eine Privatpatientin abgerechnet?
Als Privatarzt oder -ärztin rechnen Sie privatärztliche Leistungen direkt bei Ihren Patient:innen ab. Diese zahlen die entstandenen Behandlungskosten an Sie. Je nach Versicherungsform haben Ihre Patient:innen dann die Möglichkeit, sich die Kosten ganz oder teilweise von der Krankenkasse erstatten zu lassen.
Welche Leistungen kann ich abrechnen?
Unter die Leistungen für Privatpatient:innen fallen u.a. persönlich ärztliche Leistungen, medizinisch-technische Leistungen und Laborleistungen, die jeweils nach Ermessen des Arztes oder der Ärztin mit dem Einfachsatz oder einem Steigerungsfaktor geltend gemacht werden können.
Es können auch Entschädigungen, z.B. für anfallende Fahrtkosten, je nach individuellem Aufwand gefordert werde. Gleiches gilt für Auslagen wie z. B. Arznei- oder Verbandmittel und Zuschläge für Leistungen, die Sie zu Unzeiten erbringen. Leistungen, die nicht in der Gebührenordnung für Ärzte enthalten sind, jedoch in Zeitaufwand, Leistungsumfang und Kosten vergleichbar sind, können als Analogleistungen ebenfalls geltend machen werden.
Über welche Gebührenordnungen kann abgerechnet werden?
Neben der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) können Leistungen für Privatpatient:innen auch über folgende Gebührenordnungen abgerechnet werden:
- Zahnärzte: Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
- Psychotherapeuten: Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP)
- Tierärzte: Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
- Heilpraktiker: Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)
Welche Angaben müssen auf einer Privatabrechnung erwähnt werden?
Der Aufbau einer Privatabrechnung unterliegt der gesetzlichen Vorgabe nach
- 12 Abs. 2 GOÄ. Daher müssen immer auch alle Angaben in der Rechnung aufgeführt sein. Pflichtangaben sind:
- Datum der Leistungserbringung
- GOÄ Ziffer
- Beschreibung der Leistung, ggf. auch Analogleistung
- Steigerungssatz
- Betrag je Leistung (Einfachsatz mal Steigerungssatz)
- Minderungsbetrag
- Ersatz von Auslagen gemäß § 10 Abs. 2 GOÄ. – wird ein Auslagenersatz von mehr als 25,56 € abgerechnet, dann muss der Privatabrechnung ein Beleg beigefügt werden.
- Entschädigungen gemäß § 3 und § 8 GOÄ: Betrag für Wegegeld oder Reiseentschädigung.
- Gesamtbetrag, den der Privatpatienten zu zahlen hat.
Weitere AeV-Leistungen
Mahnwesen und Inkasso
Zahlungsverzögerungen von Patentientinnen und Patienten ade! Wir kümmern uns zuverlässig um Ihre Inkasso-Angelegenheiten von der telefonischen Nachfrage bis hin zum Mahnschreiben.
Mehr erfahrenFactoring innerhalb von 24 h
Sie haben jederzeit finanzielle Planbarkeit und sind jederzeit liquide - auch wenn Ihre Patientinnen und Patienten noch nicht gezahlt haben.
Mehr erfahrenDurchsetzung bei Krankenkassen
Wir stellen sicher, dass Ihre Abrechnungen von den Krankenkassen akzeptiert werden und alle Positionen fristgerecht bezahlt werden.
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