
Factoring für Ärzte
Erfolgsfaktor Liquidiät
Zahlungsverzögerungen, unvorhersehbare Kosten und kurzfristige Investitionen können schnell zu einem überdurchschnittlich hoher Kapitalbedarf führen – und damit zu Liquiditätsengpässen.
Mit dem AeV-Factoring können Sie ohne lange Zahlungsfristen für Patientinnen und Patienten sofort über Ihre Rechnungsbeträge verfügen. Dabei bezahlen wir Ihre Rechnungen 100 Prozent aus und überweisen Ihnen die Beträge innerhalb von 24 Stunden auf Ihr Konto. Sie erhalten zeitnah Ihr Geld und wir übernehmen das gesamte Forderungsmanagement für Sie.

Ihre Vorteile
Factoring bringt Sicherheit
Schnelle Liquidität:
Ihre Rechnungsbeträge werden sofort ausgezahlt – auch wenn Ihre Patientinnen und Patienten sie noch nicht beglichen haben.
Planungssicherheit:
Das AeV-Factoring bietet Ihnen einen Rundumschutz vor Zahlungsverzögerungen und -ausfällen.
Komfortable Forderungs-abwicklung:
Wir übernehmen für das gesamte Forderungsmanagement – inklusive Mahnverfahren und Inkasso.
Zeit- und Kostenersparnis:
Sie können auf teure Kontokorrentzinsen verzichten und haben mehr Zeit für Ihre Patientinnen und Patienten.
Heiko Maas, ehem. Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz
Erklärfilm
Unser AeV Factoring
Ablauf
Wie funktioniert Factoring für Ärzte und Ärztinnen?
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Häufig gestellte Fragen
Was ist Factoring für Ärzte?
Das AeV-Factoring bietet Ärzten eine erhebliche Entlastung, indem wir Ihre Honorarforderungen an Privatpatienten übernehmen und Ihnen die Rechnungen zu 100 Prozent im Voraus auszahlen.
Ihre Arztpraxis erhält die sofortige Liquidität, da wir die Beträge vorfinanzieren und mit der Übernahme des gesamten Forderungsmanagements die Zahlung durch Ihre Patienten sicherstellen.
So müssen Sie weder Ihre Rechnungen nachverfolgen noch auf den Zahlungseingang warten.
Was sind echtes und unechtes Factoring?
Es gibt zwei Arten von Factoring für Ärzte und Ärztinnen. Von echtem Factoring spricht man, wenn die Arztpraxis die Forderungen mittels Factoring an einen Abrechnungsdienstleister, den sogenannten Factor verkauft. Nach der Bonitätsprüfung der Patient:innen überweist der Factor innerhalb kurzer Zeit den zuvor vereinbarten Teil der Forderungssumme an den Arzt oder die Ärztin, dass deren Liquidität verbessert. Das Risiko eines Zahlungsausfalls trägt allein der Factor.
Beim unechten Factoring besteht kein Zahlungsausfallschutz. Bezahlt der Patient oder die Patientin nicht, kommt es zum Forderungsausfall und der bereits erhaltene Betrag muss an den Finanzierungsdienstleister zurücküberwiesen werden.
Welche Kosten kommen bei Factoring auf meine Arztpraxis zu?
Beim Factoring entstehen dem Factor verschiedene Kosten, die sich an Umfang und Art der individuell vereinbarten Leistungen orientieren. Grundsätzlich berechnet er grundsätzlich der Factor jedoch Zinsen für die Vorfinanzierung der offenen Rechnungen und eine Aufwendung für die Übernahme des Ausfallrisikos.
Aber auch die Prüfung der eingereichten Unterlagen, die Überwachung der Zahlungseingänge, der Versand von Mahnungen und die Einleitung von Inkassoverfahren werden berechnet. Hinzu kommen die Gebühren, die anfallen, um die Bonität der einzelnen Schuldner zu prüfen. Da die Kosten meist in einer Pauschale angeboten werden, rechnet sich das Factoring dennoch.