Individueller Patientenservice
für Ihren Arzt, Ihre Ärztin
DER PATIENTENSERVICE DER AeV
Ihr Plus an Betreuungsqualität
Wir handeln ausschließlich nach den Weisungen Ihres Arztes oder Ihre Ärztin. Dabei behandeln wir alle Patienteninformationen streng vertraulich und geben diese keinesfalls an Dritte weiter. Denn auch wir unterliegen den strengen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes gemäß § 5 sowie der Schweigepflicht gemäß §203 Abs. 1 Nr. 6 StGB.
Unser Anspruch
Im Sinne der Patienten
Ihr direkter Kontakt zu uns
Telefonnummer 089 / 89 60 100
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Häufig gestellte Fragen
Warum arbeitet mein Arzt oder meine Ärztin mit der AeV zusammen?
Die AeV ist seit über 100 Jahren als Abrechnunsgesellschaft tätig und verfügt über ein breites Spektrum an Fachwissen in diesem Aufgabenbereich. Als Vertragspartner arbeiten wir mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin eng zusammen. Dabei übernehmen wir für ihn oder sie die Abrechnung der Privatliquidationen. Dadurch gewinnt Ihr Arzt oder Ihrer Ärztin Zeit und kann sich intensiver der Patientenbehandlung und damit um Ihre Gesundheit kümmern.
Das bedeutet für Sie: Sie erhalten Ihre Rechnung von uns – selbstverständlich nach den Richtlinien Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin. Auch wir unterliegen genauso den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und der ärztlichen Schweigepflicht.
Warum muss ich eine Einverständniserklärung ausfüllen?
Ihr Arzt oder Ihre Ärztin unterliegt – genauso wie die AeV – den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes gemäß § 5 und der Schweigepflicht gemäß § 203 Abs. 1 Nr. 6 StGB. Damit Ihr Arzt oder Ihre Ärztin die Daten zur Bearbeitung an uns weitergeben darf, muss er oder sie aufgrund der rechtlichen Bestimmungen vor der Datenübermittlung Ihr Einverständnis einholen.
Dies geschieht in der Regel durch ein von der AeV angefertigtes Formular, das der Arzt oder die Ärztin Ihnen bei der Aufnahme Ihrer Patientendaten aushändigt. Es ist unser Selbstverständnis Ihre persönlichen Daten absolut vertraulich und unter den geltenden gesetzlichen Richtlinien zu behandeln.
Entstehen durch die Auslagerung der Abrechnung zusätzliche Kosten?
Nein, Ihnen entstehen keine zusätzlichen Kosten. Darüber hinaus bietet Ihnen die AeV Services, wie Teilzahlungsmöglichkeiten oder Zahlungsaufschübe an, die Sie in Ihrer finanziellen Planung unterstützen.
Kann ich über die AeV meine Rechnung in Raten zahlen?
Nach Rücksprache mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin gibt es die Möglichkeit, für die Begleichung Ihrer Rechnung eine Vereinbarung zur Teilzahlung abzuschließen. Diese sind in der Regel bis zu einer Laufzeit von 6 Monaten kostenfrei. Ab einer Laufzeit über 6 Monate können wir Ihnen attraktive Tilgungsangebote anbieten, die Sie in Ihrer finanziellen Planung entlasten.
Was kann ich tun, wenn keine vollständige Erstattung von meiner Versicherung getätigt wurde?
Zur Kontrolle und Überprüfung übersenden Sie uns bitte die Erstattungsmitteilung. Wir bearbeiten das Schreiben Ihrer Versicherung. Die Korrespondenz mit der Versicherung erhalten Sie in Form einer Abschrift. Dadurch schaffen wir Ihnen effizient einen Überblick bezüglich des Bearbeitungsvorgangs und sorgen für einen besseren Informationsstand.
Wie lautet die Bankverbindung der AeV?
Apobank
Kontoinhaber: aev Gesellschaft für Abrechnung von Privatliquidationen AG
BLZ: 30060601
Kontonummer: 5556996
BIC: DAAE-DE-DD-XXX
IBAN: DE27-3006-0601-0005-5569-96
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Telefax: 089/89 60 10 01
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