Vor einer medizinischen Behandlung oder einem Eingriff ist grundsätzlich die Einwilligung des Patienten erforderlich. Damit diese wirksam ist, muss der Patient zuvor ordnungsgemäß über die Behandlung, ihre Chancen und Risiken sowie mögliche gleichwertige Behandlungsalternativen aufgeklärt worden sein.
Doch was gilt, wenn ein Patient ausdrücklich erklärt, auf eine weitergehende Aufklärung verzichten zu wollen?
Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten umfasst auch das Recht, auf eine vollständige medizinische Aufklärung zu verzichten. Ein Patient kann somit grundsätzlich entscheiden, bestimmte Informationen über einen bevorstehenden Eingriff nicht erhalten zu wollen. An einen solchen Verzicht werden allerdings strenge Anforderungen gestellt.
Der Patient muss seinen Verzicht deutlich, klar und unmissverständlich erklären. Gleichzeitig muss er zumindest in groben Zügen wissen, worauf er sich einlässt.
Grundlegende Informationen bei Aufklärungsverzicht
Damit ein Patient wirksam auf eine weitergehende Aufklärung verzichten kann, benötigt er zunächst grundlegende Informationen, insbesondere
- zur Diagnose
- zum Ablauf bzw. Verlauf des geplanten Eingriffs
- zum Umstand, dass der Eingriff mit Risiken verbunden ist
Der Patient muss also nicht über jedes einzelne Risiko im Detail informiert worden sein. Ihm muss jedoch bewusst sein, dass weitere Informationen, auf deren Kenntnis er ausdrücklich verzichtet. Erst auf dieser Grundlage kann er selbstbestimmt entscheiden, bestimmte Informationen nicht erhalten zu wollen.
Wichtig für die ärztliche Praxis: Verzicht sorgfältig dokumentieren
Für behandelnde Ärztinnen und Ärzte bedeutet die Entscheidung vor allem eines: Ein Aufklärungsverzicht sollte nicht pauschal angenommen werden.
Der Verzicht muss individuell und aus freien Stücken durch den Patienten erklärt werden. Zudem sollte sorgfältig dokumentiert werden, welche Basisinformationen vermittelt wurden und dass der Patient anschließend ausdrücklich auf eine weitergehende Aufklärung verzichtet hat.
Fazit
Patienten können auf eine vollständige Aufklärung verzichten. Voraussetzung ist jedoch, dass sie zuvor über die wesentlichen Grundlagen des Eingriffs informiert wurden und ihren Verzicht anschließend eindeutig und freiwillig erklären. Für die behandelnde Seite ist eine sorgfältige Dokumentation besonders wichtig.
