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Privatrechnung trotz gesetzlicher Krankenversicherung?

Wir klären auf!

Sie haben trotz Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung eine Privatrechnung über Zusatzleistungen für Ihren letzten stationären Klinikaufenthalt erhalten? Dann haben Sie im Vorfeld wahrscheinlich eine sogenannte Wahlleistungsvereinbarung unterschrieben. Auf deren Grundlage haben wir – als privatärztliche Verrechnungsstelle – Ihre Privatrechnung erstellt.   

Verständlicherweise fragen Sie sich vielleicht nun: Um welche Leistungen geht es hier? Wer übernimmt die Kosten? Und wie gehe ich vor, damit die Leistungen von meiner Zusatzversicherung übernommen werden? Wir erklären Ihnen, was dahintersteckt und wie Sie vorgehen sollten.

Was ist eine Wahlleistungsvereinbarung?

Wahlleistungen im Krankenhaus sind Leistungen, die Sie als gesetzlich versicherter Patient mit einer Klinik zusätzlich vereinbaren können. Das können beispielsweise die Unterbringung in einem 1- oder 2-Bettzimmer sein, oder die sogenannte Chefarztbehandlung – also die Behandlung durch Ihren  gewünschten Wahlarzt – meist den Chefarzt.

Die Zusatzleistungen gehen über die  „von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckte Standardversorgung“ hinaus und werden generell nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Daher werden Art und Umfang der Zusatzleistungen zwischen Ihnen und der Klinik in einem schriftlichen Vertrag – der Wahlleistungsvereinbarung – vereinbart. Die Vereinbarung  wurde Ihnen vor der Behandlung zur Unterschrift vorgelegt.

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten für die Zusatzleistungen dürfen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung nicht in Rechnung gestellt werden. Deshalb werden die Kosten gern über eine private Zusatzversicherung abgedeckt. Je nach abgeschlossenem Tarif übernimmt Ihre Zusatzversicherung die Kosten per Rückerstattung. Im Falle einer Ablehnung einzelner Posten oder der gesamten Rechnung tragen Sie selbst die ausstehenden Kosten. Gleiches gilt, wenn Sie keine Zusatzversicherung abgeschlossen haben sollten.

Wie müssen Sie für eine Kostenrückerstattung vorgehen?

Die Übernahme der Kosten durch Ihre Zusatzversicherung erfolgt nach dem Prinzip der Kostenerstattung. Das bedeutet, dass die Kosten für die Zusatzleistungen vorerst von Ihnen selbst gezahlt und im Anschluss von Ihrer Zusatzversicherung rückerstattet werden.

So gehen Sie am besten vor:

  1. Um eine schnelle und reibungslose Abwicklung zu ermöglichen, reichen Sie bitte Ihre Rechnung und somit den Antrag auf Erstattung nach den Vorgaben Ihrer Zusatzversicherung ein. Das ist in der Regel online, per Post oder gegebenenfalls per E-Mail möglich.
  2. Überweisen Sie den Betrag auf der Rechnung unter der angegebenen Bankverbindung an uns.
  3. Nachdem Ihre Zusatzversicherung den Antrag auf Rückerstattung bewilligt hat, erhalten sie von ihr den Betrag zurück.