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Änderungen der UV-GOÄ zum 01.07.2026

Zum 01.07.2026 tritt eine umfassende Überarbeitung der UV-GOÄ in Kraft. Neben einer Anhebung der Gebühren wurden zahlreiche Leistungspositionen neu strukturiert, zusammengefasst oder ergänzt. Die Änderungen erfordern eine Überprüfung und Anpassung der bisherigen Abrechnungsabläufe.

Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:

  • Neustrukturierung der Beratungs- und Untersuchungsleistungen, einschließlich Änderungen und Streichung einzelner Leistungspositionen
  • Überarbeitung bzw. Ersatz der Zuschlagspositionen, welche teilweise neu gefasst und vereinfacht wurden
  • Änderungen beim Wegegeld bei Besuchen, unter anderem durch eine neue Pauschalregelung
  • Neufassung der arthroskopischen Leistungen, die künftig in einem eigenen Abschnitt der UV-GOÄ geregelt sind

Diese neuen Regelungen gelten für alle Leistungen, die ab dem 01.07.2026 erbracht werden.

Unsere Empfehlung:

Informieren Sie sich rechtzeitig über die Änderungen und prüfen Sie Ihre Praxisabläufe sowie die Einstellungen in Ihrem Praxisverwaltungssystem. So stellen Sie sicher, dass die neuen Vorgaben korrekt umgesetzt werden und Abrechnungen auch weiterhin reibungslos erfolgen.