Neue GOÄ Anpassung - Jetzt kostenfreie Beratung anfragen
Jetzt mehr erfahren ➔

Empfängerüberprüfung bei Überweisungen: Mehr Sicherheit

Das Foto zeigt die Hände einer Frau, die auf ein Handy tippen. Darunter liegt ein Labtop auf dem Tisch.

Seit dem 9. Oktober 2025 sind alle Kreditinstitute dazu verpflichtet, bei Überweisungen den Namen des Empfängers mit der IBAN abzugleichen. Dieses Verfahren, auch bekannt als Empfängerüberprüfung, IBAN-Namensabgleich oder Verification of the Payeen (VoP), soll vor allem dabei helfen, Fehlüberweisungen und Betrugsfälle zu vermeiden.

Um Ihnen größtmögliche Sicherheit und Komfort zu bieten, haben wir unserer IBAN drei zulässige Empfängernamen zugeordnet. Wenn Sie bei der Überweisung einen dieser Namen angeben, kann die Überweisung erfolgreich ausgeführt werden:

  1. AeV AG
  2. AeV Ges. f. Abrechnung von Privatliquidationen AG (Derzeit ist dieser Name auf den Rechnungen vermerkt)
  3. AeV Gesellschaft für Abrechnung von Privatliquidationen AG

Bitte beachten Sie zudem, dass bei den Rechnungen der AeV Factoring GmbH der Name AeV Factoring GmbH bei der Überweisung eingegeben werden muss.